Angelsportverein Borsum e.V. – Befischungsordnung

Bei Ausübung der Sportfischerei müssen die Handangeln unter ständiger Aufsicht sein.

Es gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes. Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen.

Jede(r) Angler(in) ist für die Sauberkeit seines Angelplatzes verantwortlich!

Nicht lebensfähige Fische sind sofort zu töten und als Fischfutter in Wasser zu werfen.

Die Fangliste ist sorgfältig ausgefüllt zurückzugeben.

Der Erlaubnisschein ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln

Boote sind verboten

Blinkern und Setzkescher sind nicht erlaubt

Mindestmaße der gefangenen Fische:

Hecht 60 cm, Schonzeit vom 01. Januar bis 30. April

Zander 60 cm,

Aal 50 cm,

Karpfen 45 cm,

Schleie 32 cm,

Forellen 40 cm, Schonzeit vom 15. Oktober bis 30. April

Wels 60 cm,

Schonzeiten:

Raubfisch vom  01. Januar bis 30. April

Forellen    vom 15. Oktober bis 30. April

Nachtangeln max. 3 Nächte an einer Stelle

Wo bekomme ich die

Angelerlaubniskarten?

Die Angelerlaubniskarten gibt es sowohl online als auch an vielen Verkaufsstellen, von Vereinsgaststätte über Tankstelle bis zu Köderbude.

Erlaubniskarten

Klicke hier um die verschiedenen Verkausstellen zu finden.