Bei Ausübung der Sportfischerei müssen die Handangeln unter ständiger Aufsicht sein.
Es gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes. Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen.
Jede(r) Angler(in) ist für die Sauberkeit seines Angelplatzes verantwortlich!
Nicht lebensfähige Fische sind sofort zu töten und als Fischfutter in Wasser zu werfen.
Die Fangliste ist sorgfältig ausgefüllt zurückzugeben.
Der Erlaubnisschein ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln
Boote sind verboten
Blinkern und Setzkescher sind nicht erlaubt
Mindestmaße der gefangenen Fische:
Hecht 60 cm, Schonzeit vom 01. Januar bis 30. April
Zander 60 cm,
Aal 50 cm,
Karpfen 45 cm,
Schleie 32 cm,
Forellen 40 cm, Schonzeit vom 15. Oktober bis 30. April
Wels 60 cm,
Schonzeiten:
Raubfisch vom 01. Januar bis 30. April
Forellen vom 15. Oktober bis 30. April
Nachtangeln max. 3 Nächte an einer Stelle
Die Angelerlaubniskarten gibt es sowohl online als auch an vielen Verkaufsstellen, von Vereinsgaststätte über Tankstelle bis zu Köderbude.
Klicke hier um die verschiedenen Verkausstellen zu finden.