Angelsportverein Borsum e.V.

Sportfischerprüfung in Niedersachen … auf zum PDF Dokument … Anglerausbildung Bernhard Bornhalm … auf zur Internetseite von Bernhard … hier gehts zum Angeltrainer … auf zum Angeltrainer …
Bei Ausübung der Sportfischerei müssen die Handangeln unter ständiger Aufsicht sein. Es gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes. Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen. Jede(r) Angler(in) ist für die Sauberkeit seines Angelplatzes verantwortlich! Nicht lebensfähige Fische sind sofort zu töten und als Fischfutter in Wasser zu werfen. Die Fangliste ist sorgfältig ausgefüllt zurückzugeben auch bei Fehlanzeige. Der Erlaubnisschein ist auf Verlangen vorzuzeigen. Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln Boote sind verboten Blinkern und Setzkescher sind nicht erlaubt Mindestmaße der gefangenen Fische: Hecht 60 cm, Schonzeit vom 01. Januar bis 30 April Zander 60 cm, Aal 50 cm, Karpfen 45 cm, Schleie 32 cm, Forellen 40 cm, Schonzeit vom 15.Oktober bis 30 April Wels 60 cm, Lachs 50 cm, Schonzeiten: Raubfisch vom 01. Januar bis 30 April Forellen vom 15.Oktober bis 30 April Zusatz: Blinkern,Wobbler, Spinner u.ä. sowie Setzkescher sind nicht erlaubt!
Dies ist unser Fischereierlaubnisschein für alle Vereinsmitglieder. Er wurde 2010 neu eingeführt und erspart gegenüber dem alten A5-Modell zum einen Platz in der eigenen, persönlichen Ausweismappe, dem Verein die immer wiederkehrenden hohen Druckkosten und den immer wiederkehrenden jährlichen Schreibkram und der Umwelt eine Menge Papierabfall der bisher immer wieder jährlich auszustellenden Ausweise. (Bei 350 Mitglieder A5-Ausweise, entspricht dies 175 Blätter A4 mit 120 g/qm und somit in 10 Jahren 1750 Blätter/A4) Zudem hat dieser Ausweis erst nach 18 Abstempelungen sein Ende gefunden, das entspricht 18 Jahre Laufzeit!
(Sportfischer-Prüfungsausweis Niedersachsen)
In Deutschland ist das Fischereirecht reine Ländersache. Dies bedeutet, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz und es gibt keinen Bundesfischereischein oder „Bundesangelschein". Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins wird daher auch unterschiedlich gehandhabt.
Den Fischereischein erhaltet Ihr, wenn Ihr eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert habt. Fischerprüfung und Fischereischein sind eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhaltet Ihr deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Deines Wohnsitzes. Die in der ehemaligen UdSSR erworbenen Jäger-/Angler-Mitgliedsausweise erfüllen nicht die Voraussetzung des Fischereigesetzes zur Ausstellung eines Fischereischeines. Wenn Ihr dann Eure Fischerprüfung bestanden habt, wird Euch ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Ihr vorlegen müsst, wenn Ihr den Fischereischein beantragt. Zur Prüfung selbst benötigt Ihr in der Regel den Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges. Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Wer noch keine Fischerprüfung (Angelprüfung) hat, die als Vorraussetzung zum Erwerb einer Gastkarte od. Jahreskarte bzw. zum Fischerei-Erlaubnisschein der jeweiligen Vereine notwendig ist, kann ab dem 14. Lebensjahr die Sportfischerprüfung ablegen.
Weitere Information gibt es unter:
oder gleich Anmelden zum nächsten Kurs unter 049 61/73 26 6 (Bernhard Bornhalm)
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Befischungsordnung